Nützliche Infos 2

Immer wieder kommt die Frage, ob meine Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
NEIN, leider nicht! Das ist in Deutschland nicht zulässig! Die Osteopathie ist kein Heilmittel nach den Heilmittelrichtlinien!
Zahl-Werk
(Krankenkassen)
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen in begrenztem Umfang einen Anteil an den Kosten, zum Teil gebunden an eine ärztliche Verordnung. Dazu gehören u.a.: Securvita; TK; mhplus; BIG; BKK family; IKK classic; HEK; BKK Scheufelen. Da deren Regelungen in ständiger Veränderung sind, rate ich dazu bei der Kasse anzurufen, und sich nach dem aktuellen Stand zu
erkundigen.
Bitte beachten Sie, dass die
Rechnung, ungeachtet des Er-
stattungsverhaltens Ihrer gesetz- lichen oder privaten Kranken- kasse oder Beihilfestelle in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt direkt an mich zu zahlen ist!
Sind Sie privat versichert,
sind in der Regel Heilpraktiker-
Leistungen im Versicherungs-
umfang enthalten, so dass die
Rechnung dort, entsprechend
des Tarifs, erstattet werden sollte.

Es ist grundsätzlich ratsam, sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Kasse zu erkundigen, ob in Ihrem Fall mit einer Kostenübernahme zu rechnen ist.
Rechnungs-Werk
Bei der Rechnungslegung gebe ich mir große Mühe, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Dazu ist es wichtig, dass Sie mit mir vor Behandlungsbeginn über Ihre Versicherungssituation sprechen!

Es kann unter Umständen sein, dass Teile einer
Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen
werden.
Eine einmal erstellte Rechnung kann nachträglich nicht mehr geändert werden.